Im Folgenden finden Sie Informationen zu den einzelnen Möglichkeiten der Kostenübernahme:

Gesetzliche Krankenversicherungen

Die Kosten für eine Therapie werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.

Das Erstgespräch findet im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde statt. Dafür wird Ihre Krankenkassenkarte benötigt und eingelesen. Daraufhin kann mit den vier probatorischen Sitzungen begonnen werden, die unter anderem zur ausführlichen Anamnese und Diagnostik dienen. Im Anschluss an die Probatorik kann entweder eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie beantragt werden.

Private Krankenversicherung

In aller Regel werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung, die von psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt wird, von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Die Anzahl der Therapiestunden, die von der jeweiligen Krankenkasse genehmigt werden, und die Höhe der Kostenerstattung richten sich nach den Bedingungen Ihres individuellen Versicherungsvertrags. Vor Aufnahme der Therapie empfiehlt es sich, sich bei Ihrem Krankenversicherer über die Kostenübernahme zu informieren.

Beihilfe

Die Beihilfestellen übernehmen zumeist anteilig die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Der restliche Teil wird durch die private Krankenversicherung finanziert.

Berufsgenossenschaften

Sollte Ihr Wunsch, eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch zu nehmen, mit einem Arbeits- oder Wegeunfall zusammenhängen, übernehmen die Berufsgenossenschaften zumeist die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme der Therapie bei der Berufsgenossenschaft über die Kostenübernahme in Ihrem Fall.

Selbstzahler

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Patient die Behandlungskosten nicht durch eine Krankenversicherung übernehmen lassen möchte oder kann. In diesem Fall ist es selbstverständlich auch möglich, die Kosten selbst zu tragen. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).
Einige meiner therapeutischen Leistungen (z. B. Paartherapie, Kinderwunschberatung) sind ausschließlich Selbstzahlerangebote und deren Kosten werden nicht von externen Stellen übernommen.